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Info Schreckschusswaffen

Hier finden Sie unsere Informationen zu Schreckschusswaffen
Schreckschusswaffen sind Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die verschiedene Arten von Reizgas- und Kartuschenmunition verschießen ebenso wie pyrotechnische Munition (15mm), zum Schießen an Silvester. Schreckschusswaffen können keine Projektile oder "echte Patronen" verschießen.
Schreckschussmunition erzeugt einen sehr lauten Knall, der in Gefahrensituationen auf den Angreifer abschreckend wirken soll. Dabei handelt es sich um sogenannte Platz- bzw. Knallpatronen.

Beim Abfeuern von Reizgasmunition (Pfeffer- und Gaspatronen) schießt Reizstoff in Verbindung mit einem Knall aus dem Lauf, welches den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray stoppen soll. Dabei unterscheidet man zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid, ein synthetisches Gegenstück zum im Pfefferspray verwendeten natürlichen Oleoresin Capsicum). Die Reichweite und Wirkungsweise hängt vom Kaliber und der Patronenfüllung ab.
Nein. Schreckschusswaffen besitzen einen sogenannten "Gaslauf" mit Sperren oder gleichwertigen Vorrichtungen, die ein Verschießen von Projektilen verhindern. Diese Sperren verhindern, dass Geschosse "vorgeladen" werden und scharfe Patronen aus diesen Waffen abgefeuert werden können. Schreckschusswaffen bestehen in der Regel aus Zinkdruckguss und besitzen oft Sollbruchstellen, die ein illegales Umbauen dieser Waffen auf scharfe Munition unmöglich machen.

Umgang mit Schreckschusswaffen

In Deutschland zugelassene Schreckschusswaffen (Bauart nach § 8 Beschussgesetz), sind auf dem Pistolenschlitten oder am Lauflager mit einem Prüfzeichen der (PTB) und der Kaliberangabe gekennzeichnet. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
In Deutschland zugelassene Schreckschusswaffen (Bauart nach § 8 Beschussgesetz), sind auf dem Pistolenschlitten oder am Lauflager mit einem Prüfzeichen der (PTB) und der Kaliberangabe gekennzeichnet. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

Führen von Schreckschusswaffen
Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten kleinen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.

Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Das weit verbreitete Schießen zu Silvester ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.).
Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum (Grundstück) jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, soweit die Waffe nicht schießbereit und verschlossen transportiert wird.

Deutsches Waffengesetz

Genaueres finden Sie unter folgendem Link zum deutschen Waffengesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Disclaimer

Die oben beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.Alle von Kotte & Zeller angebotenen Sportwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.


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