Signaleffekte

Das ganze Jahr über frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre.
Zum Verschießen aus dem Abschussbecher von Schreckschusswaffen.
Signaleffekte dürfen nur innerhalb des befriedeten Besitztums verwendet werden. Die Geschosse dürfen das Gelände nicht verlassen.
Verwendung bei Festen und Veranstaltungen nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde.
Auch als Notsignal (See, Gebirge, usw.) verwendbar.
Alle Signaleffekte werden in Verbindung mit Knallpatronen aus Schreckschusswaffen verschossen.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Verpackung und die Gebrauchsanweisung der Hersteller.