Anscheinswaffen

Erwerb und Besitz aller von Kotte & Zeller angebotenen Deko- und Anscheinswaffen ist frei. Das Führen dieser Waffen ist gemäß §42a WaffG verboten!

Der Gebrauch ist nur im eigenen befriedeten Grundstück oder auf einem Schießstand erlaubt.

Der Transport von Anscheinswaffen ist nur in einem verschlossenen Behältnis z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder mit einem Schloss verriegelten Tasche zulässig.