Quadrocopter

Gesetzliche Regelungen für Quadrocopter/Drohnen und Modellflugzeuge

Die neue Drohnenverordnung ab 2017:
Ein Überblick über die wichtigsten Regeln

...auf Modellflugplätzen:
Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Auf Flugmodelle mit mehr als 0,25 kg muss eine Plakette/Aufkleber mit Name und Adresse des Besitzers angebracht werden.

...für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Startgewicht von mehr als 2,0 Kilogramm
Sie müssen eine Plakette/Aufkleber mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.
Darüber hinaus müssen Sie besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach Einweisung ausgestellt.

... Erlaubnispflicht für Drohnen oder Modellflugzeugen über 5 kg:
Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.

...für Steuerer, die ihr Flugobjekt - außerhalb von Modellfluggeländen - mehr als 100 Meter hoch fliegen lassen möchten
Das ist Grundsätzlich verboten. Es kann eine behördliche Erlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. Generell dürfen Drohnen oder Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden.

Generell gilt
Drohnen oder Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.

Verboten ist
Jegliche Behinderung oder Gefährdung,
der Betrieb von Drohnen oder eines Modellflugzeugs in oder über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungkräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Ablfugbereichen von Flugplätzen,
der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngründstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu (das bedeutet, dass Sie auf Ihrem eigenen Grundstück fliegen dürfen)

Stand Januar 2017

Allgemeine Hinweise:
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für Fluggeräte?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung ob Fluggeräte mit eingeschlossen sind. Wenn dies nicht der Fall ist, dann müssen Sie laut Gesetz eine eigene Versicherung abschließen. Wir empfehlen eine Flughaftpflichtversicherung für entsprechende Fluggeräte! Ohne Versicherung riskieren Sie ein Bußgeld und müssen für alle entstehenden Schäden selbst haften!

Darf ich übers Nachbargrundstück fliegen?

Nein, Sie brauchen dafür die Zustimmung ihres Nachbarn. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Drohne nach einer Notlandung aus seinem Garten holen möchten.

Diese Infos erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.