Pfeffergel

Darf jeder ein Pfefferspray kaufen und mit sich führen?
Pfeffersprays zur Tierabwehr dürfen in Deutschland von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Sie dürfen ein Pfefferspray nur unter dem Vorsatz mit sich führen, es ausschließlich gegen gefährliche Tiere anzuwenden, um sich oder z.B. Ihren Hund zu schützen.

Das Führen von jeglichen Abwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin oder zurück ist verboten. Es ist auch üblich, dass Sie Ihr Abwehrspray auf öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerten, Festivals oder in Nachtclubs am Eingang zeitweise abgeben müssen, da hier die Missbrauchsgefahr zu hoch ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt beim Veranstalter.

In welchen Situationen darf ich ein Pfefferspray einsetzen?
Pfefferspray ist in Deutschland zur Tierabwehr zugelassen. Sollte es zu einem gefährlichen Angriff kommen, zielen sie mit dem Pfefferspray direkt auf die Augen und Schnauze des Tieres, um den Angriff gezielt abzuwehren. Der Einsatz von Pfeffersprays gegen Menschen ist als gefährliche Körperverletzung strafbar. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. In solchen Fällen ist der Einsatz des Pfeffersprays gerechtfertigt über die Notwehr nach § 32 StGB, Notstand gem. § 34 StGB oder entschuldigt gem. § 35 StGB.

Wie hoch ist die Wirkstoff-Konzentration eines Pfeffersprays?
Pfeffersprays enthalten den natürlichen Chili-Extrakt Oleoresin Capsicum (OC). Die Höhe des OC-Gehalts ist bezüglich der Wirksamkeit eines Pfeffersprays nur bedingt aussagekräftig, da es sehr unterschiedliche OC-Qualitäten auf dem Markt gibt, die sich teilweise deutlich in Ihrem Schärfegrad unterscheiden.
Z.B. liegen Pfeffersprays der Marke TW1000 nach Schärfegrad im Bereich von 10 - 15% OC. Die Rezepturen werden laufend weiterentwickelt und haben sich über Jahre hinweg am zivilen als auch behördlichen Markt etabliert. Es werden höchste Ansprüche in Qualität und Zuverlässigkeit erfüllt.

Wie lagert man ein Abwehrspray?
Abwehrsprays unzugänglich für Kinder aufbewahren. Da es sich bei Abwehrsprays um Aerosol-Dosen handelt, sollten Sie diese vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. Die Dose von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flamen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flammen oder andere Zündquellen sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Bitte beachten Sie außerdem weitere Sicherheitshinweise auf der jeweiligen Spraydose.

Wie entsorge ich eine leere oder abgelaufene Spraydose?
Entleerte Sprühdosen können Sie Ihrem Hausmüll oder gegebenenfalls der Wertstoffsammlung beifügen. Volle Sprühdosen müssen als Sondermüll entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgt werden (z.B. Schadstoffmobil).

Wie sollte man sich verhalten, wenn man von einem Abwehrspray getroffen wurde?
Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. Keine Cremes oder Salben auftragen. Der Aufenthalt an frischer Luft wird empfohlen. Notfalls Arzt konsultieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen nur für Deutschland gelten. Informieren Sie sich vor der Einreise in andere Länder vorab die im jeweiligen Land herrschende Rechtslage.

Diese Infos erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.