Exportbestimmungen Wärmebildgeräte 9Hz

Die Firma FLIR weist auf die Exportbestimmungen der U.S. Regierung hin. FLIR Wärmebildgeräte mit 9Hz Bildwiederholrate fallen unter die Exportkontrollklassifizierungsnummer 6A993.a für U.S. Exportkontrollzwecke. Sie dürfen nicht 1. dieses Produkt an einen militärischen Endnutzer außerhalb der Vereinigen Staaten oder Kanada exportieren, re-exportieren, verkaufen oder übergeben. Ebenso dürfen Sie dieses Gerät nicht an eine Person abgeben, von der Sie wissen, dass sie das Gerät wieder exportiert, re-exportiert, verkauft oder überlassen wird.

2. FLIR Geräte dürfen nicht in militärische Geräte eingebaut werden.

3. Die Geräte dürfen nicht in ein Land verkauft, verbracht, exportiert werden, das unter einer U.S. Sanktion oder Embargo steht. Das sind insbesondere die Länder Kuba, Iran, Nordkorea, Republic of Sudan, Syrien und die Krim-Region.

4. Die Produkte dürfen nicht an eine Person, ein Unternehmen oder juristische Person verkauft werden, die auf der von dem U.S. Office of Foreign Assets Control unterhaltenen Specially Designated Nation and Blocked Persons List („SDN List“) oder von U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry & Security unterhaltenen Entity List, Unverfied List und Denied Persons List aufgeführt sind. (die sogenannten Terrorlisten, gültig für die USA!)

5. Die Produkte dürfen nicht verkauft werden an Personen, Unternehmen oder juristische Personen oder andere Gesellschaften, die bei der Entwicklung, Produktion oder Nutzung von Nuklearwaffen, chemischen Waffen und biologischen Waffen beteiligt sind.