JPX Jet Protector

Ganz ohne Waffenschein - Jet Protector JPX

Waffenrechtliche Einstufung:

Deutschland:
Frei erwerb- und führbar. Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffengesetz. Der Einsatz gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Trainingskartuschen dürfen auf befriedeten Gelände verwendet werden.

Österreich:
Frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 Z. 1 WaffG 1996. Bei den JPX Magazinien handelt es sich um keine Munition im Sinne des § 4 WaffG 1996.

Weitere Länder:
In anderen Ländern kann der Erwerb und Besitz des Jet Protector JPX verboten sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen Polizeibehörde, sollten Sie dazu Fragen haben.

Achtung: Jegliche Verwendung des Produkts, außer zur rechtmäßigen Selbstverteidigung, kann behördliche Strafen nach sich ziehen. Vermeiden Sie den Einsatz des Gerätes, wenn Kinder oder Personen mit Atemwegsbeschwerden in Mitleidenschaft gezogen werden können.