Elektro-Altgeräte umweltgerechte Entsorgung
Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammelstelle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben.
Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
Woran erkennen Sie, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt?
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Elektroaltgeräteentsorgung durch Kotte & Zeller:
Kantenlänge bis zu 25 cm:
Beim Einkauf im Kotte & Zeller-Shop haben Sie die Möglichkeit, Ihr ausgedientes Altgerät kostenlos zurückzugeben.
Sie können Elektro-Altgeräte - unabhängig von der Anzahl - mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm zurückgeben, ohne das Sie ein neues Gerät bei bei Kotte & Zeller kaufen müssen.
Entsorgung durch das Rücknahmesystem take-e-back:
Kotte & Zeller ist Mitglied im Rücknahmesystem „take-e-back“. Hier finden Sie Sammelstellen in Ihrer Nähe und können Ihre ausgedienten Altgeräte kostenlos zurückgeben. :
Weitere Informationen und zugelassene Sammelstellen finden Sie unter:
Kantenlänge größer als 25 cm:
Voraussetzung für die kostenlose Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass Sie ein Neugerät bei uns erworben haben und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen können.
Damit sorgt Kotte & Zeller für eine umweltfreundliche Entsorgung gemäß Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG).
Datenschutz - Daten löschen nicht vergessen:
Bitte beachten Sie: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre personenbezogene Daten vor Rückgabe Ihres Altgerätes gelöscht haben.
Batterien/Akkus in Geräten:
Nehmen Sie (sofern möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten.