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Info Paintball

Hier finden Sie unsere Informationen zu Paintball.

Paintball ist ein Teamsport, im Mittelpunkt steht dabei taktisches Geschick und Teamwork. Spieler beschießen sich durch sog. Markierern mit Farbkugeln. Der getroffene Spieler ist markiert und muss das Spielfeld verlassen.

Ursprünglich zum Markieren von zu fällenden Bäumen in ausgedehnten Waldgebieten der USA verwendet, nutzten Studenten diese Art Waffen zum sog. "Gotcha-Spiel" abgeleitet von "Got you - " zu Deutsch: "Ich hab' dich".

Während in den USA und im übrigen Europa wenige Probleme mit dem Paintball Spiel bestehen, betrachtet man es in Deutschland von Seiten der Behörden eher mit Misstrauen. Besonders "Woodland Paintball" und das damit verbundene Tragen von militärischer Tarnkleidung, bedeutet für die Spieler in Deutschland, dass ihnen sofort ein Klischee an gehaftet wird. Im Laufe der Zeit haben sich daher unterschiedliche Spielarten wie z.B. Speed-Paintball, bei dem es darauf ankommt, wer am schnellsten das gegnerische Ziel erobert. Das Spiel findet auf einem freien Spielfeld mit bunt gestalteten Hindernissen satt und wird von zwei Teams ausgetragen. Jedes Team hat die gleiche Art Hindernis auf seiner Seite. Die getragene Kleidung ist auffällig und bunt wie man es auch von anderen Sportarten kennt.

Von einigen amerikanischen, englischen und deutschen Firmen wird es sogar zur Mitarbeiterschulung eingesetzt. Aber auch in Deutschland werden die Hallen und Felder immer öfter von Firmen- und Freizeitgruppen gebucht.
Als Markierer werden die zum Paintball-Spielen verwendeten Luftdruck- und CO2-Waffen bezeichnet.

Als Paintballs werden die verwendeten Farbkugeln bezeichnet. Diese bestehen in der Regel aus einer Gelantinehülle mit einer ungiftigen, wasserlöslichen Farbfüllung. Bei normaler Witterung werden Paintballkugeln biologisch rückstandsfrei abgebaut.

Umgang mit Markierern

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1).

Markierer
Grundsätzlich gelten sogenannte Markierer als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck Paintballs verschießen.

Ist eine Genehmigung erforderlich?
Grundsätzlich ist die Genehmigung einer Behörde nicht erforderlich, solange die Sportwaffen den für Deutschland geltenden Bestimmungen (Leistung, Kennzeichnung) entsprechen. Alle Sportwaffen aus dem Kotte & Zeller Sortiment entsprechen diesen Voraussetzungen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte - und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers - sie unbefugt an sich nehmen.
Obwohl es sich bei den Farbmarkierungswaffen um "freie Waffen" handelt, dürfen diese Waffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. In der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus und dem eigenen Grundstück darf ich die Waffe ohne weitere Erlaubnis geladen und schussbereit bei mir tragen und auch damit schießen. Allerdings ist das nur zulässig, wenn die Kugeln dieses Umfeld nicht verlassen können.
Indoor ist das wohl problemlos zu realisieren, bei einem offenen Grundstück ist das schon schwieriger.
Es muss eine sichtbare Einfriedung des Areals, also eine Art Zaun vorhanden sein. Wobei die Wahl des Zauns, frei steht und es kann z.B. auch eine dichte Hecke mit entsprechender Höhe sein. Das Schießen auf Schießständen ist möglich, aber auf den üblichen Schießständen wird man kaum mit Farbmarkierungswaffen schießen können. Bleiben also nur die Spielfelder.
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Es gibt kein Grundstück in Deutschland ohne Eigentümer oder Besitzer/Pächter. Wenn es keine Privatperson ist, dann gehört das Grundstück der Gemeinde, dem Land oder dem Bund. Wenn ich über den Wald oder die Wiese bzw. das Grundstück nicht selbst verfüge, muss ich vor dem Schießen die Erlaubnis des Eigentümers/Besitzers einholen. Habe ich diese Erlaubnis, muss der eingezäunte Bereich viel größer sein als das eigentliche Spielfeld, es sei denn, rund um das Spielfeld sind hohe Fangzäune angebracht.

In einem Gebäude, z.B. einer alten Fabrikhalle, bestehen diese Schwierigkeiten nicht, solange ich der Besitzer bin oder der Besitzer/Eigentümer dem Schießen in der Halle unentgeltlich zustimmt. Denn das gilt nur für die private Nutzung. Sonst haben die Behörden wieder ein Wörtchen mit zu reden.

Deutsches Waffengesetz

Genaueres finden Sie unter folgendem Link zum deutschen Waffengesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Disclaimer

Die oben beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.Alle von Kotte & Zeller angebotenen Sportwaffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.


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