Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 51267
Das P2P PDS-25 Pfefferspray aus der Prepared 2 Protect Serie ist ein kompaktes Tierabwehrspray, das sich aufgrund seiner handlichen Abmessungen bequem in der Jacken-, Hosen- oder Handtasche mitführen lässt und bei Bedarf schnell zur Hand ist.
Ausgestattet ist das Spray mit dem bewährten Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) sowie einem konischen Sprühstrahl (Cone Jet), der eine Sprühweite von bis zu 2 Meter besitzt. Dieser vereint die Vorteile eines gebündelten Strahls mit denen eines Sprühnebels: Während ein Direktstrahl sehr präzise getroffen werden muss und ein Nebel eine große Fläche abdeckt, erzeugt der konische Strahl einen sich nach vorne öffnenden Sprühkegel. Dadurch wird der Zielbereich deutlich größer, was die Trefferwahrscheinlichkeit erhöht und gleichzeitig eine bessere Windstabilität als bei einem klassischen Sprühnebel bietet. Gerade in Stresssituationen kann dieser Sprühstrahl ein entscheidender Vorteil sein.
Die integrierte Sicherungsschieber schützt vor einem unbeabsichtigten Auslösen während des Transports. Mit seinem 13 ml fassenden Behälter bietet das Umarex P2P PDS-25 mehrere kurze Sprühstöße und ist als Tierabwehrspray ein praktischer Begleiter für Alltag, Freizeit oder Outdoor-Aktivitäten.
Details zu P2P PDS-25 Pfefferspray konischer Strahl 13 ml:
- Wirkstoff: 10% hochkonzentriertes Oleoresin Capsicum (OC)
- Sprühart: konischer Sprühstrahl
- Sicherheitsmechanismus: Sicherungsschieber
- Reichweite: bis zu 2 m
- Inhalt: 13 ml
- Durchmesser: ca. 23 mm
- Höhe: ca. 94 mm
- Gewicht: ca. 25 g
- Marke: P2P / Umarex
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)


Bewertungen
Kunden kauften auch