Artikelbeschreibung
Art.-Nr.: 50271
Gefahrensituationen sind selten planbar, doch ein kompaktes und zuverlässiges Abwehrmittel kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen. Das Scorpion Pfefferspray 50 ml mit Weitstrahl wurde speziell für die schnelle und unkomplizierte Selbstverteidigung entwickelt und überzeugt durch seine handliche Bauweise sowie eine einfache Bedienung.
Der Weitstrahl erzeugt einen gezielten, gebündelten Sprühstrahl, der eine präzise Anwendung ermöglicht. Im Gegensatz zu einem Sprühnebel wird der Wirkstoff punktgenau abgegeben, wodurch auch auf größere Distanz eine kontrollierte und effektive Nutzung möglich ist. Dies unterstützt eine sichere Handhabung bei gleichzeitig erhöhter Reichweite.
Als Wirkstoff kommt hochkonzentriertes Oleoresin Capsicum (OC) zum Einsatz, ein natürlicher Pfefferextrakt mit intensiver Reizwirkung auf Augen und Atemwege. Dies führt zu einer schnellen Beeinträchtigung des Angreifers und verschafft wertvolle Zeit, um Abstand zu gewinnen. Die verstärkte Reichweite mit bis zu 6 Meter des Sprays unterstützt dabei eine Anwendung aus sicherer Distanz.
Durch das kompakte 50 ml Format lässt sich das Pfefferspray problemlos in Taschen oder kleinen Fächern verstauen und ist jederzeit griffbereit. Die robuste Bauweise sorgt für eine zuverlässige Funktion im Alltag und die Federdeckelkappe verhindert ein ungewolltes Auslösen.
Details zu Scorpion Pfefferspray Weitstrahl 50ml:
- Wirkstoff: hochkonzentriertes Oleoresin Capsicum (OC)
- Sprühart: Weitstrahl / zielgenau
- Reichweite: bis zu 6 m
- Inhalt: 50 ml
- Sicherheitsmechanismus: Federdeckelkappe
- Marke: Scorpion Security
Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: "Pfefferspray"
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimhäute. In Amerika und anderen Ländern setzt die Polizei ausschließlich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverlässig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall - siehe auch § 32 StGB Notwehr, Notstand.
Achtung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)


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